Für Sie gilt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, kurz MPBetreibV, die 2016 grundlegend überarbeitet und 2021 ergänzt wurde. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auf seiner Internetseite eine FAQ-Liste an, die in übersichtlicher Form Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema gibt.
Als Betreiber haben Sie neben Pflichten auch Rechte: So können Sie im Bereich der Instandhaltung von Medizinprodukten (§ 7) frei wählen, wer bei Ihnen die regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen, wie z.B. Inspektion und Wartung, durchführen soll. Sie sind nicht an den Hersteller gebunden. Dies gilt auch für Reparaturen und Instandsetzungen nach einem Defekt des Medizinproduktes.