Hörstörungen bei Neugeborenen sind äußerlich oft nicht erkennbar, können jedoch die Sprach- und Kommunikationsentwicklung beeinträchtigen. Das Neugeborenen-Hörscreening mit TEOAE oder AABR ermöglicht eine frühe Erkennung und ist für das Kind schmerzfrei.
Meist erfolgt die Untersuchung bereits in der Geburtsklinik. Wurde sie dort nicht durchgeführt, können niedergelassene Kinderarztpraxen das Screening wohnortnah nachholen und damit ihr diagnostisches Angebot sinnvoll erweitern.
Das Hessische Gesundheitsministerium fördert die Anschaffung von TEOAE-/AABR-Kombigeräten für niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.
Der Preis unseres Geräts liegt unter der maximalen Fördersumme – bei vollständiger Bewilligung ist daher keine Zuzahlung erforderlich.
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Antragsfrist: 31. August 2026



